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Erbschaftsteuer: BFH stärkt Steuerbefreiung für das Familienheim
Gute Nachrichten für Erben eines Familienheims: Der BFH stellt klar, dass für die Steuerbefreiung nicht allein das Flurstück mit dem Wohnhaus maßgeblich ist. Auch Garten-, Wege- oder weitere Flächen können begünstigt sein.
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