17.07.2026

Grundsteuer: BFH billigt auch das Modell Baden-Württembergs – was das für NRW bedeutet


Die Klagewelle gegen die neue Grundsteuer verliert leider immer mehr an Kraft: Der BFH hat nun in einem aktuellen Urteil auch das sogenannte Bodenwertmodell Baden-Württembergs als rechtmäßig gebilligt. Bereits im November 2025 hatte der BFH die Bewertung von Wohnimmobilien nach dem sogenannten Bundesmodell für verfassungskonform erklärt. Das Bundesmodell wird auch zur Bewertung der Grundstücke in Nordrhein-Westfalen herangezogen.

Endgültig beendet ist der Streit jedoch noch nicht: Die Verfahren zu den Ländermodellen Hamburg, Hessen und Bayern verhandelt der BFH voraussichtlich erst Ende 2026 bzw. 2027, und gegen die Bundesmodell-Urteile wurden Verfassungsbeschwerden angekündigt.

Fazit

Für Eigentümer in NRW heißt das: Einsprüche, die allein auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit gestützt sind, dürften erfolglos bleiben. Was bleibt, ist der Einzelfall: Seit 2025 kann ein niedrigerer Wert angesetzt werden, wenn der festgestellte Grundsteuerwert den nachgewiesenen tatsächlichen Wert um mindestens 40 % übersteigt. Dieser Nachweis ist in der Regel durch ein qualifiziertes Gutachten zu führen.

 

Hier erfahren Sie mehr zu den Anforderungen an ein Gutachten.

Kategorien