Depot im Ausland: Wann der Wegzug für ETF- und Fondsanleger steuerlich teuer werden kann
Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland kann weitreichende steuerliche Konsequenzen haben – auch für private Anleger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits der Wegzug aus Deutschland dazu führen, dass Gewinne aus ETFs und anderen Investmentfonds versteuert werden müssen, auch wenn keine Anteile verkauft wurden und kein Geld auf das eigene Konto geflossen ist.
Verantwortlich dafür ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Seit 2025 können entsprechende Regelungen auch bestimmte Investmentfonds im Privatvermögen erfassen.
Was steckt hinter der Wegzugsbesteuerung?
Mit der Wegzugsbesteuerung soll verhindert werden, dass Wertzuwächse, die während der steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland entstanden sind, durch einen Wohnsitzwechsel ins Ausland der deutschen Besteuerung entzogen werden.
Dazu kann der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Verkauf fingieren: Die betroffenen Fondsanteile werden steuerlich so behandelt, als wären sie unmittelbar vor dem Wegzug veräußert worden. Ein bis dahin entstandener Gewinn kann dadurch steuerpflichtig werden, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.
Warum wurde die Regelung ausgeweitet?
Die Wegzugsbesteuerung war lange vor allem im Zusammenhang mit wesentlichen Beteiligungen an Unternehmen relevant. Historischer Hintergrund ist unter anderem der bekannte Fall des Unternehmers Helmut Horten, der in den 1970er-Jahren vor der Veräußerung seiner Unternehmensbeteiligung in die Schweiz zog.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten zusätzliche Regelungen für bestimmte Investmentfonds. Damit können nun auch private Anleger betroffen sein, die ihr Vermögen beispielsweise in ETFs, Indexfonds oder aktiv verwalteten Fonds angelegt haben.
Wann können ETF- und Fondsdepots betroffen sein?
Maßgeblich ist insbesondere § 19 Abs. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG). Die Vorschrift sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse bei Investmentanteilen vor.
Ein wichtiger Anknüpfungspunkt ist eine Anlagesumme von mindestens 500.000 Euro. Entscheidend sind dabei die Anschaffungskosten und nicht allein der aktuelle Depotwert. Weitere Voraussetzungen, insbesondere zur Haltedauer und zur steuerlichen Situation, müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Auch unentgeltliche Übertragungen von Fondsanteilen, beispielsweise im Rahmen einer Schenkung an im Ausland lebende Kinder, können steuerliche Fragen aufwerfen.
Wichtig: Ob die Vorschriften im konkreten Fall greifen, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten empfiehlt sich daher eine frühzeitige steuerliche Prüfung.
Rechenbeispiel: Steuer auf einen Gewinn ohne Verkauf
Ein Anleger hat Aktienfondsanteile für 600.000 Euro erworben. Zum Zeitpunkt seines Wegzugs aus Deutschland beträgt der Wert des Fondsbestands 850.000 Euro.
- Anschaffungskosten: 600.000 Euro
- Wert zum Zeitpunkt des Wegzugs: 850.000 Euro
- Rechnerischer Wertzuwachs: 250.000 Euro
- Beispielhafte Steuerbelastung bei rund 35 Prozent: etwa 87.500 Euro
Je nach steuerlicher Einordnung, anwendbaren Teilfreistellungen, persönlichen Verhältnissen und gegebenenfalls Kirchensteuer kann die tatsächliche Belastung davon abweichen.
Das Beispiel verdeutlicht das mögliche Liquiditätsproblem: Eine Steuerzahlung kann anfallen, obwohl der Anleger keine Fondsanteile verkauft und damit keine entsprechenden Verkaufserlöse erzielt hat.
Umzug innerhalb Europas oder in einen Drittstaat?
Auch das Zielland kann für die steuerlichen Folgen von Bedeutung sein. Dabei kommt es auf die konkrete gesetzliche Regelung und die individuellen Voraussetzungen an.
Bei einem Umzug in einen EU- oder EWR-Staat, beispielsweise nach Portugal, Spanien oder Österreich, können unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen bei der Zahlung in Betracht kommen. Ob eine Zahlung in Raten möglich ist und welche Nachweise oder Sicherheiten gegebenenfalls erforderlich sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei einem Umzug in einen Drittstaat, etwa in die Schweiz, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate oder nach Thailand, können andere Voraussetzungen gelten. Insbesondere sollte geprüft werden, ob eine zeitnahe Steuerzahlung droht und wie diese finanziert werden könnte.
Eine pauschale Aussage zur Fälligkeit ist nicht in jedem Fall möglich. Deshalb sollten sowohl das Zielland als auch die persönlichen Verhältnisse frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Frühzeitig planen und finanzielle Überraschungen vermeiden
Wer einen Wegzug aus Deutschland plant, sollte nicht nur die Kosten des Umzugs und die künftige Lebenssituation im Blick behalten. Auch die steuerlichen Auswirkungen auf das eigene Depot verdienen besondere Aufmerksamkeit. Das gilt ebenso für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte, sofern diese steuerlich relevante Änderungen auslösen.
Eine frühzeitige Analyse kann helfen, Risiken zu erkennen und geeignete Handlungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung der Depotstruktur sowie die Frage, ob gesetzliche Stundungs- oder Rückkehrregelungen im konkreten Fall relevant sind.
Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Einordnung Ihrer persönlichen Situation. Gemeinsam prüfen wir mögliche Risiken und zeigen Ihnen, welche rechtlich zulässigen Gestaltungs- und Planungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen.