WARNUNG vor Fake-Rechnungen!
In den letzten Tagen sind vermehrt Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern bei unseren Mandanten eingegangen, die die Mandanten darüber informieren, dass das Bundeszentralamt für Steuern aufgrund eines Auftrags des zuständigen Finanzamts im Rahmen einer zentralisierten Maßnahme die Bearbeitung und Zahlungsabwicklung bezüglich verspätet eingereichter Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023 übernommen hat. Ferner hängt dem Schreiben eine Rechnung über einen Verspätungszuschlag, z.B. in Höhe von 328,27 € zuzüglich 19% Umsatzsteuern an.
Hierbei handelt es sich eindeutig um Fake-Rechnungen! Bitte zahlen Sie solche Rechnungen nicht!
Verspätungszuschläge werden grundsätzlich von dem für Sie zuständigen Betriebsstätten- oder Wohnsitz-Finanzamt berechnet, niemals vom Bundeszentralamt für Steuern.
Des Weiteren wird in Bescheiden durch die Verwaltung in der Regel keine Umsatzsteuer berechnet.
Außerdem ist für die Zahlung ein Bankkonto in Spanien angegeben. Auch das ist eindeutiges Merkmal dafür, dass es sich nicht um einen Bescheid einer deutschen Behörde handeln kann.
Immer wieder kommt es zu solchen Betrugsversuchen. So z.B. auch für Eintragungen ins Handelsregister oder Scheinregister. Oft sind die Rechnungen so gut gemacht, dass man dies auf den ersten Blick nicht erkennen kann. Häufig tauchen diese Rechnungen im Zusammenhang mit Eintragungen in solche Scheinregister auf, wenn gerade tatsächlich Eintragungen im Handels-, Gesellschafts-, Vereinsregister etc. vorgenommen wurden, sodass man geneigt ist, diese als korrekt anzuerkennen. Bitte seien Sie immer wachsam und schauen sich solche Rechnungen möglichst genau an.
Gern sind wir Ihnen auch bei der Identifizierung von möglichen Fake-Rechnungen, die vermeintlich von der Verwaltung erlassen werden, behilflich. Sprechen Sie uns an.