Warnung vor Fake-E-Mails
Gefälschte Zahlungsaufforderung vom Bundeszentralamt für Steuern
Unsere Mandanten erhalten aktuell E-Mails, angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. In den E-Mails steht, dass man der gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung für das Jahr 2023 nicht nachgekommen sei. Des Weiteren würde angemahnt, dass die Umsatzzahlen beim elektronischen Bundesanzeiger nicht offengelegt seien. Daher würden Ordnungsgelder, Verfahrenskosten und Mahngebühren angesetzt.
Wir haben nachgehakt und herausgefunden, dass aktuell vor betrügerischen E-Mails gewarnt wird. Ein Indiz, die sehr echt aussehenden Schreiben als Fälschung zu erkennen, ist die Angabe einer ausländischen IBAN sowie die Angabe einer Privatperson als Zahlungsempfänger.
Also: Genau prüfen und im Zweifel Rücksprache mit uns halten!