17.04.2026
Heizkostenverordnung: Alte Messgeräte bald nicht mehr zulässig
Wichtige Frist für Vermieter und Eigentümer
Eigentümer müssen bis zum 31. Dezember 2026 handeln:
Alte Messgeräte für Heizung und Warmwasser müssen ersetzt werden, wenn sie nicht fernablesbar sind.
Das betrifft zum Beispiel:
- Heizkostenverteiler
- Wärmezähler
- Warmwasserzähler
Was bedeutet „fernablesbar“?
- Die Geräte können automatisch aus der Ferne abgelesen werden
- Es ist kein Besuch vom Ablesedienst mehr nötig
- Auch kein eigenes Ablesen und Melden der Zählerstände mehr notwendig
Wen betrifft das?
- Vermieter
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Was ist nicht betroffen?
- Kaltwasserzähler müssen nicht zwingend ersetzt werden.
Ein Austausch kann aber aus Vereinfachungsgründen sinnvoll sein.
Weitere wichtige Regeln
- Seit Dezember 2021:
- Neue Geräte müssen immer fernablesbar sein
- Seit Dezember 2022:
- Neue Geräte müssen zusätzlich:
- miteinander kompatibel sein (interoperabel)
- „Smart-Meter“-fähig sein
- Datenschutzregeln einhalten
- Neue Geräte müssen zusätzlich:
Ausnahme bis 2031
Bereits vorhandene ältere fernablesbare Geräte, die diese neuen technischen Anforderungen noch nicht erfüllen:
- dürfen noch genutzt werden
müssen erst bis Ende 2031 ersetzt werden