17.04.2026

Heizkostenverordnung: Alte Messgeräte bald nicht mehr zulässig


Wichtige Frist für Vermieter und Eigentümer

Eigentümer müssen bis zum 31. Dezember 2026 handeln:

Alte Messgeräte für Heizung und Warmwasser müssen ersetzt werden, wenn sie nicht fernablesbar sind.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Heizkostenverteiler
  • Wärmezähler
  • Warmwasserzähler

Was bedeutet „fernablesbar“?

  • Die Geräte können automatisch aus der Ferne abgelesen werden
  • Es ist kein Besuch vom Ablesedienst mehr nötig
  • Auch kein eigenes Ablesen und Melden der Zählerstände mehr notwendig

Wen betrifft das?

  • Vermieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Was ist nicht betroffen?

  • Kaltwasserzähler müssen nicht zwingend ersetzt werden.
    Ein Austausch kann aber aus Vereinfachungsgründen sinnvoll sein.

Weitere wichtige Regeln

  • Seit Dezember 2021:
    • Neue Geräte müssen immer fernablesbar sein
  • Seit Dezember 2022:
    • Neue Geräte müssen zusätzlich:
      • miteinander kompatibel sein (interoperabel)
      • „Smart-Meter“-fähig sein
      • Datenschutzregeln einhalten

Ausnahme bis 2031

Bereits vorhandene ältere fernablesbare Geräte, die diese neuen technischen Anforderungen noch nicht erfüllen:

  • dürfen noch genutzt werden
  • müssen erst bis Ende 2031 ersetzt werden



     

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