Steuerreform 2026: Was auf Familien, Arbeitnehmer und Besserverdiener zukommt
Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen im Steuerrecht. Mit dem im Juli 2026 vorgestellten „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sollen Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite steuerlich entlastet werden. Auf der anderen Seite sind zur Finanzierung der Maßnahmen auch höhere Belastungen für bestimmte Steuerpflichtige vorgesehen.
Für Sie als Steuerzahler stellt sich daher vor allem die Frage: Was könnte sich künftig bei meiner persönlichen Steuerbelastung ändern?
Mehr Entlastung für Familien und Beschäftigte
Geplant ist, mehrere steuerliche Freibeträge und Pauschalen deutlich anzuheben.
Davon betroffen ist zunächst der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Er liegt derzeit bei 12.348 Euro für Alleinstehende und bei 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Auch der Kinderfreibetrag soll steigen. Aktuell beträgt er 3.414 Euro beziehungsweise 6.828 Euro bei einer Zusammenveranlagung.
Zusätzlich soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden. Dieser beträgt derzeit 1.230 Euro und berücksichtigt bestimmte beruflich veranlasste Aufwendungen bereits ohne Einzelnachweis.
Die Bundesregierung hat die konkreten neuen Beträge bislang noch nicht festgelegt. Nach den bisherigen Ankündigungen sollen die Erhöhungen allerdings über die ohnehin erforderlichen Anpassungen an die Inflation hinausgehen.
Für eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 60.000 Euro stellt die Bundesregierung ab 2028 eine jährliche Entlastung von mehr als 600 Euro in Aussicht.
Für Familien und Arbeitnehmer könnte sich die Reform damit spürbar auf die Höhe der Einkommensteuer auswirken.
Höhere Steuern bei hohen Einkommen
Die geplanten Entlastungen sollen teilweise durch zusätzliche Einnahmen finanziert werden. Betroffen sind insbesondere Steuerpflichtige mit hohen Einkommen.
Der Steuersatz von 45 Prozent, der sogenannte Reichensteuersatz, soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Die derzeitige Grenze liegt bei 277.826 Euro.
Für besonders hohe Einkommen ist darüber hinaus ein Steuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen.
Wer ein entsprechend hohes zu versteuerndes Einkommen erzielt, sollte die geplanten Änderungen bei der persönlichen Steuerplanung berücksichtigen.
Minijobs: höhere Pauschalsteuer geplant
Auch für Minijobs ist eine steuerliche Änderung vorgesehen.
Der pauschale Steuersatz soll von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent angehoben werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kann dies zu einer höheren steuerlichen Belastung führen.
Handwerkerleistungen: Steuerbonus soll sinken
Eine weitere Änderung betrifft den beliebten Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Bislang können 20 Prozent der begünstigten Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung ist auf maximal 1.200 Euro begrenzt.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung künftig auf 15 Prozent der Lohnkosten und höchstens 900 Euro reduziert werden.
Wer beispielsweise Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten am eigenen Haushalt plant, sollte daher die weitere Entwicklung der gesetzlichen Regelungen im Blick behalten.
Was bedeutet die Reform für Sie?
Die geplanten Änderungen wirken sich je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich aus:
- Familien mit Kindern könnten insbesondere von höheren Freibeträgen profitieren.
- Arbeitnehmer sollen durch einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich entlastet werden.
- Steuerpflichtige mit hohen Einkommen müssen sich auf höhere Steuersätze einstellen.
- Minijobber bzw. Arbeitgeber von Minijobbern könnten durch die geplante Anhebung des Pauschalsteuersatzes stärker belastet werden.
- Privathaushalte mit Handwerkerleistungen müssen mit einer geringeren Steuerermäßigung rechnen.
Wichtig ist: Die konkreten gesetzlichen Regelungen stehen teilweise noch aus. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen daher von der endgültigen Ausgestaltung und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ab.
Wir beobachten die weitere Entwicklung für Sie.