Freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt bringt Steuerbonus
Mit der sogenannten „Aktivrente” wird seit Anfang 2026 belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiter arbeitet. Sie ist keine neue Rente, sondern eine steuerliche Begünstigung der freiwilligen Weiterarbeit.
- Voraussetzung: Erreichen der Regelaltersgrenze und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Steuerbonus: Bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich aus der Weiterbeschäftigung bleiben steuerfrei.
- Sozialversicherung: Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) müssen weiterhin gezahlt werden.
- Zielgruppe: Arbeitnehmer:innen. Selbstständige und Beamtinnen/Beamte (Pensionäre) fallen derzeit nicht unter die Regelung.
- Umsetzung: Die Entlastung erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber ohne separaten Antrag.
- Minijobs: Einkünfte aus Minijobs sind von dieser spezifischen Regelung nicht betroffen.
Fazit: Die Einführung der Aktivrente stärkt den Arbeitsmarkt und somit die Wirtschaft. Das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Zum Beispiel: Bruttogehalt: 2.000 Euro > Nettogehalt: ca. 1.800 Euro
Die Aktivrente ist ein attraktives Hilfsmittel für Arbeitgeber dem Arbeitskräftemangel entgegenzutreten, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger im Betrieb zu halten.