26.02.2026
Freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt bringt Steuerbonus von bis zu 2.000,- € monatlich
Mit der Aktivrente wird seit Anfang 2026 belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet. Sie ist keine neue Rente, sondern ein Steuerbonus für die freiwillige Weiterarbeit.
- Voraussetzung: Erreichen der Regelaltersgrenze und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Steuerbonus: Bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich aus der Weiterbeschäftigung bleiben steuerfrei.
- Sozialversicherung: Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) müssen weiterhin gezahlt werden.
- Zielgruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige und Beamtinnen/Beamte (Pensionäre) fallen derzeit nicht unter die Regelung.
- Umsetzung: Die Entlastung erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber ohne separaten Antrag.
- Minijobs: Einkünfte aus Minijobs sind von dieser spezifischen Regelung nicht betroffen.
Fazit: Die Einführung der Aktivrente stärkt den Arbeitsmarkt und somit die Wirtschaft. Das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, erhält bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.
Die Aktivrente ist ein attraktives Hilfsmittel für Arbeitgeber dem Arbeitskräftemangel entgegenzutreten, personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger im Betrieb zu halten.