01.04.2026

Einkommensteuer | Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 


Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden künftig steuerlich stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Einkommensteuer um bis zu 1.650 € pro Jahr senken – unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Die Neuregelung gilt erstmals für das Steuerjahr 2026 und wurde im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.

Der BVL erläutert dazu:

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 3.300 € werden künftig 50 % direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen, maximal jedoch 1.650 €. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Veranlagung können den doppelten Betrag geltend machen. In diesem Fall sind Spenden bis zu 6.600 € begünstigt, wodurch sich die Steuer um bis zu 3.300 € jährlich reduzieren kann.

Darüber hinaus können Spenden über 3.300 € hinaus – ebenfalls bis zu 3.300 € – als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich je nach individuellem Steuersatz zusätzlich steuermindernd aus. Insgesamt lassen sich somit ab 2026 bis zu 6.600 € steuerlich berücksichtigen, bei zusammen veranlagten Paaren sogar bis zu 13.200 €.

Hinweis für 2025:
Für die Steuererklärung 2025 gelten noch die bisherigen Höchstbeträge. Dort sind die Beträge nur halb so hoch. 

 

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