13.04.2026
Grundsteuer-Bundesmodell: Bewertung von Immobilien ist verfassungsgemäß
Worum geht es?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das neue System zur Berechnung der Grundsteuer (das sogenannte „Bundesmodell“) verfassungsgemäß ist. Es betrifft vor allem die Bewertung von Immobilien ab dem 1. Januar 2025.
Hintergrund:
- Die alte Grundsteuer wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
- Deshalb wurde eine Reform eingeführt, die ab 2025 gilt.
- Bundesländer dürfen dabei eigene Modelle nutzen (Ländermodelle), aber viele verwenden das Bundesmodell.
Die Urteile des BFH (2025):
- Der BFH hat in drei Fällen geprüft, ob das Bundesmodell rechtmäßig ist.
- Ergebnis: Die Regelungen sind verfassungsgemäß.
Wichtige Begründungen:
- Die Steuer knüpft daran an, dass jemand ein Grundstück besitzt und damit Einnahmen erzielen könnte (auch theoretisch).
- Das verwendete Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren) bildet die tatsächlichen Verhältnisse ausreichend realistisch ab.
- Vereinfachungen sind erlaubt, auch wenn sie nicht immer exakt sind.
- Beispiel: Bodenrichtwerte dürfen genutzt werden, selbst wenn sie vom tatsächlichen Wert eines Grundstücks um bis zu 30 % abweichen.
Warum sind Ungenauigkeiten erlaubt?
- Der Gesetzgeber darf pauschalieren und vereinfachen.
- Wichtig ist, dass das System insgesamt gerecht ist.
- Außerdem soll vermieden werden, dass Bewertungen veralten (wie früher), deshalb wurde ein automatisiertes System eingeführt.
Fazit:
Das neue Grundsteuermodell des Bundes ist nach Ansicht des BFH rechtmäßig, auch wenn es mit Vereinfachungen arbeitet und nicht jeden Einzelfall exakt abbildet.