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Hausbesitzer/Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können einen Teilerlass der Grundsteuer von bis zu 50 Prozent verlangen.
Viele Unternehmen hatten gehofft, dass alte Forderungen inzwischen verjährt sein könnten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat diese Hoffnung mit einem Urteil vom 20.2.2026 gedämpft.
Danke ans Team. Wir sind stolz darauf, vom Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V. als Exzellenter Arbeitgeber ausgezeichnet worden zu sein.