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            Kein Werbungskostenabzug für Umzug zur Begründung eines häuslichen Arbeitszimmers
        
    
    Die Kosten eines Arbeitnehmers für den Umzug in eine größere Wohnung, um dort erstmals ein häusliches Arbeitszimmer begründen zu können, sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Denn ein Umzug in eine größere Wohnung ist stets auch privat veranlasst.
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