Verrechnungspreisermittlung, Country by Country Reporting und mehr: Nutzen Sie unsere breitgefächerten Kenntnisse im internationalen Steuerrecht für Ihr Unternehmen.
Was macht für Sie eine gute Kanzlei aus: Die proaktive, gestalterische Beratung? Die besondere Erfahrung, die sich aus der täglichen Beratungspraxis speist? Oder dass die Beraterinnen und Berater Ihres Vertrauens Ihr Geschäft genau verstehen? Bei uns werden Sie all das vorfinden. Denn hier sind Branchenkenner am Werk, die vernetzt denken und gerne ihre fachspezifische Expertise einbringen.Schauen Sie gleich mal, für welche Wirtschaftszweige und Bereiche wir Lösungen schaffen!
Verrechnungspreisermittlung, Country by Country Reporting und mehr: Nutzen Sie unsere breitgefächerten Kenntnisse im internationalen Steuerrecht für Ihr Unternehmen.
Wir prüfen Ihr Unternehmen sorgfältig mitsamt Ihren internationalen Tochterunternehmen. So lassen sich auch Risiken frühzeitig erkennen und Optimierungsmaßnahmen einleiten.
Sie möchten Unternehmensstrukturen neu aufbauen oder optimieren? Wir beraten und begleiten wir Sie umfassend bei allen geplanten nationalen oder internationalen Unternehmens- und Konzern-Reorganisationen.
Führen Sie ein stromintensives Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 1 GWh? Dann zeigen wir Ihnen im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) gerne Möglichkeiten auf, wie Sie sich zumindest teilweise von der EEG-Umlage befreien lassen können. Ihren Antrag dazu können wir als Wirtschaftsprüfer auch bescheinigen.
Schaffen Sie mit uns die Basis für Ihre weiteren unternehmerischen Entscheidungen – mit einer monatlichen Finanzbuchhaltung und einer Jahresabschlusserstellung, welche die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens transparent darstellt.
Ihr Team wächst – und damit wächst auch die Komplexität Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung? Wir unterstützen Sie gerne und berücksichtigen dabei sämtliche aktuellen Gesetze und Verordnungen.
Kleine und mittelständische Unternehmen unterliegen meist alle drei Jahre einer steuerlichen Außenprüfung. Wir begleiten Sie dabei und vertreten durchgängig Ihre Interessen – bei Bedarf sogar bis vor die Finanzgerichte. Sollte es zu einem Verfahren kommen, stehen wir stets an Ihrer Seite.
Ein Kosten- und Leistenrechnungssystem liefert Ihnen im Handumdrehen klare Zahlen zu den Kosten, die in Ihrem Unternehmen anfallen: Sie erhalten wertvolle Informationen für Ihren weiteren Unternehmenserfolg. Wir beraten Sie gerne, welches System zu Ihren Anforderungen passt.
Das eigene Lebenswerk loszulassen, fällt vielen nicht leicht. Wer wird den Betrieb übernehmen, in dem so viel Herzblut und Leidenschaft steckt? Gerne ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die Lösung – und berücksichtigen dabei alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte. Bei Fragen zur Vermögensnachfolge sind wir ebenfalls Ihr diskreter, vertrauensvoller Partner.
Steht ein Unternehmenskauf oder -verkauf an, prägt das Steuerrecht die Vertragsgestaltung und die Transaktion: Wir bahnen Ihnen den Weg durch alle rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen und erstellen ein individuelles Lösungskonzept zur erfolgreichen Abwicklung.
Wenn Sie als interne qualifizierte Führungskraft in Form eines Management-Buy-Outs Teilhaber der Firma werden und die Übernahme verwirklichen wollen, stehen wir an Ihrer Seite. Auch die Eigentümer des Unternehmens unterstützen wir dabei, den Ausstieg ertragreich zu gestalten und ihr Lebenswerk dem engagierten neuen Management zu übergeben.
Wenn der Erwerb eines Unternehmens in Form eines Leveraged Buy-Out erfolgt, prüfen wir genau die Zahlen, damit die Finanzierung durch Fremdkapital für Sie möglichst risikolos bleibt.
Wir prüfen für Sie, welche steuerlichen Auswirkungen die geplante Transaktion mit sich bringt und bringen die wirtschaftlichen und steuerlichen Interessen der Vertragsparteien in Einklang.
Wir stellen Ihr Joint Venture auf solide Füße: Dabei klären wir im Rahmen einer Gesamtabwägung für Sie, ob das geplante Joint Venture mit dem Partner empfehlenswert und rentabel ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen zu definieren und Risiken zu minimieren.
Fördert eine Akquisition das Erreichen Ihrer langfristigen Unternehmensziele, begleiten wir Sie über alle Phasen des geplanten Kaufes – von der Planungs- und Vorbereitungsphase bis zur Integrationsphase.
Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel: Das Umwandlungsgesetz hält viele Möglichkeiten bereit, um ein Unternehmen vor einem Verkauf rechtlich und steuerlich auf solide Beine zu stellen. Wir bereinigen für Sie rechtliche und steuerliche Risiken im Vorfeld der Übernahme.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei Unternehmenskäufen und Transaktionen: Wir planen und strukturieren bereits im Vorfeld die steuerliche Belastung und stellen Vergleichsrechnungen auf.
Sie werden sehen, wie viel sich mit guter Beratung steuerlich gestalten lässt: Wir berechnen Ihre zukünftige Steuerbelastung und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf. Sollte sich Ihre Lebenssituation oder Gesetze ändern, überprüfen wir Ihre steuerlich relevanten Dokumente und passen diese entsprechend an.
Mit einer monatlichen Finanzbuchhaltung erhalten Sie nicht nur einen klaren Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Auch Prognosen Richtung Zukunft werden möglich. Zudem bildet die Finanzbuchhaltung die Basis für die Jahresabschlusserstellung, die wertvolle Informationen für Ihre weiteren unternehmerischen Entscheidungen liefert.
Ihre Gewinne ermitteln wir mit einer Einnahmen-Überschussrechnung: Diese vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung gilt für Freiberufler und nicht buchführungspflichtige Unternehmen.
Bei Ihrem Sprung in die Selbstständigkeit unterstützen wir Sie kompetent bei jedem Schritt: Sie haben einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihrem frisch gegründeten Unternehmen zum Erfolg verhelfen will. Dafür beleuchten wir Ihren Businessplan, zeigen wir Ihnen solide Finanzierungsmöglichkeiten auf und klären für Sie alle steuerrechtlichen Fragen.
Mit einer langfristigen Finanzplanung legen Sie eine wichtige Basis für Ihren Unternehmenserfolg: Wir unterstützen Sie dabei, stellen Ihnen verschiedene Szenarien vor und ermitteln mögliche Einsparpotenziale.
Geht es um Ihre Steuerbelastungen, zeigen wir ihnen stets die bestmöglichen Gestaltungsformen auf: Auch bei den berechneten zukünftigen Steuerzahlungen nehmen wir Optimierungen ins Visier und nutzen alle rechtmäßigen Spielräume aus.
Freiberuflerinnen und Freiberufler machen von der vereinfachten Gewinnermittlungsmethode, der Einnahmen-Überschussrechnung Gebrauch. Diese lässt sich auch auf viele gemeinnützige Vereine und Stiftungen anwenden. Wir beraten Sie gerne, welche Form der Jahresabschlusserstellung für Sie am besten ist.
Nicht nur die Landes-Stiftungsgesetze verpflichten zur Prüfung des Jahresabschlusses oder der Jahresrechnung – bei rechtsfähigen Stiftungen sehen auch die Stiftungsordnungen und Stiftungsgesetze der Kirchen die Prüfung vor. Dabei wird in der Regel vor allem darauf geschaut, ob das Stiftungsvermögen in seinem Wert erhalten bleibt und Erträge zeitnah gemäß dem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck verwendet werden. Wir übernehmen diese Jahresabschluss-Prüfungen für Sie!
Im Vereins- und Stiftungsrecht gilt es unter anderem, die häufig sehr komplexen steuerlichen Fragestellungen rund um die Gemeinnützigkeit zu klären. Wir bringen die Kompetenz für diesen Bereich mit und erarbeiten auch für Ihre weiteren Herausforderungen praktikable Lösungen.
Non-Profit-Organisationen profitieren beim Steuerrecht von zahlreichen Sonderregeln: Diese schreibt das Gemeinnützigkeitsrecht fest. Die Reform dieses Gesetzes hat vieles in Bewegung gebracht – wir informieren Sie gerne, sprechen Handlungsempfehlungen aus und vertreten mit viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung Ihre Interessen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei Unternehmenskäufen und Transaktionen: Wir planen und strukturieren bereits im Vorfeld die steuerliche Belastung und stellen Vergleichsrechnungen auf.
Um die hohen Energiekosten für die Haushalte abzumildern, sieht das Steuerentlastungsgesetz 2022 die einmalige Auszahlung der „Energiepreispauschale“ (EPP) vor. Dabei sind Sie als Arbeitgeber gefragt: Alle Mitarbeitenden erhalten 300 Euro – unabhängig von deren Arbeitszeitenregelung.
Mehr erfahrenZum 1. Januar 2025 treten die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft. Als Immobilienbesitzer haben Sie noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, Ihre „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER beim Finanzamt einzureichen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
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