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title: Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte für Kapitalanleger angehoben
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date: 2024-06-19
modified: 2024-06-21
lastUpdated: 2024-06-21
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  - News
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# Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte für Kapitalanleger angehoben

15.08.2024

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 Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte für Kapitalanleger angehoben
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Mit Wirkung zum 1.1.2024 wird mit dem Wachstumschancengesetz die **Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte** von bislang 600 € auf 1.000 € angehoben. Bei zusammenveranlagten Ehegatten steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu, sofern jeder von ihnen Veräußerungsgewinne erzielt hat. Bei einem auch nur geringfügig höheren Gewinn kommt die Freigrenze nicht zum Ansatz.

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