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title: "Einkommensteuer | Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026"
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description: Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Steuer um 1.650 € im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz
date: 2026-04-01
modified: 2026-04-02
lastUpdated: 2026-04-02
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# Einkommensteuer | Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026

02.04.2026

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 **Einkommensteuer** **| Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026**
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 Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden künftig steuerlich stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Einkommensteuer um bis zu 1.650 € pro Jahr senken – unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Die Neuregelung gilt erstmals für das Steuerjahr 2026 und wurde im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.

Der BVL erläutert dazu:

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 3.300 € werden künftig 50 % direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen, maximal jedoch 1.650 €. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Veranlagung können den doppelten Betrag geltend machen. In diesem Fall sind Spenden bis zu 6.600 € begünstigt, wodurch sich die Steuer um bis zu 3.300 € jährlich reduzieren kann.

Darüber hinaus können Spenden über 3.300 € hinaus – ebenfalls bis zu 3.300 € – als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich je nach individuellem Steuersatz zusätzlich steuermindernd aus. Insgesamt lassen sich somit ab 2026 bis zu 6.600 € steuerlich berücksichtigen, bei zusammen veranlagten Paaren sogar bis zu 13.200 €.

**Hinweis für 2025:**
Für die Steuererklärung 2025 gelten noch die bisherigen Höchstbeträge. Dort sind die Beträge nur halb so hoch.

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